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OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 22/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Sohnes gegen seinen Vater auf Zahlung der Kosten für eine Jugendweihe und eine Klassenfahrt nach London; Unregelmäßiger außergewöhnlicher Bedarf eines unterhaltsberechtigten Kindes
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 511 Abs. 4 Satz 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1613 Abs. 2 Nr. 1
Kosten für Klassenfahrt als Sonderbedarf gemäß § 1613 BGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Strausberg, 10.01.2006 - 2 F 1168/04
- OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 22/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.02.2006 - XII ZR 4/04
Begriff des Sonderbedarfs; Berücksichtigung einer Konfirmation
Auszug aus OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 10 UF 22/06
Selbst ein außergewöhnlich hoher Bedarf steht dem Unterhaltsgläubiger deswegen neben dem laufenden Unterhalt dann nicht als Sonderbedarf zu, wenn er mit Wahrscheinlichkeit voraussehbar war und der Gläubiger sich deswegen darauf einstellen konnte (BGH, FamRZ 2006, 612 ff., 614 m. w. N.).